Grundsätzlich gilt:
Medikamente unter 50€ | pauschal 5€, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 1,89€ kostet, zahlen sie auch nur 1,89€) |
Medikamente zwischen 50,01€ und 100€ | 10% Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78€ kostet, zahlen sie 7,80€) |
Medikamente über 100€ | pauschal 10€ (d.h. für ein Medikament das 189€ kostet, zahlen sie auch nur 10€) |
Verbandmittel | 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€ |
Rezepturen | 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€ |
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.
Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.
Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres
Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
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